2026 hat es für uns Onlinehändler wirklich in sich. Erst vor Kurzem habe ich hier auf meinem Blog über die neuen Regelungen rund um das EU-Verpackungsgesetz geschrieben und dabei bereits erwähnt, dass noch weitere Änderungen auf uns zukommen. Nun ist es soweit: Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten rund um die gesetzliche Gewährleistung und bestimmte Garantien.

Da ich selbst einen kleinen Handmade-Shop betreibe, habe ich mich natürlich gefragt, was das nun wieder für mich bedeutet. Muss ich meine Produkte kennzeichnen? Was ist dieses neue Gewährleistungslabel? Was hat es mit dem GARAN-Label auf sich? Und warum steht eigentlich sogar auf dem Gewährleistungslabel unten „GARAN“?
Die Gewährleistung ist nicht neu. Das Label schon.
Ganz wichtig vorweg: Die gesetzliche Gewährleistung selbst ist nicht neu. Neu ist, dass Verbraucher künftig noch deutlicher und EU-weit einheitlich über ihre Rechte informiert werden müssen. Dafür gibt es die sogenannte „harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht“, vereinfacht gesagt das neue Gewährleistungslabel. Es informiert unter anderem über die mindestens zweijährige gesetzliche Gewährleistung und die Rechte bei mangelhaften Waren. Im Onlinehandel muss diese Information dem Kunden vor Abschluss des Kaufvertrages hervorgehoben zur Verfügung gestellt werden.
Gewährleistungslabel oder GARAN-Label?
Etwas verwirrend ist, dass auf dem Gewährleistungslabel unten auch „GARAN“ auftaucht. Das bedeutet aber nicht, dass Gewährleistung und Garantie dasselbe sind. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Zusage, zum Beispiel eines Herstellers. Der GARAN-Hinweis auf dem Gewährleistungslabel soll lediglich darauf aufmerksam machen, dass neben der gesetzlichen Gewährleistung eine solche zusätzliche Garantie bestehen kann.
Daneben gibt es tatsächlich noch ein eigenständiges GARAN-Label. Dieses betrifft bestimmte kostenlose Haltbarkeitsgarantien eines Herstellers, die mehr als zwei Jahre gelten und die gesamte Ware abdecken. Es wird also keineswegs automatisch für jedes Produkt benötigt.
Für meinen eigenen Handmade-Shop bedeutet das: Ich stelle meine Produkte zwar selbst her, gebe aber keine zusätzliche freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware. Für mich ist deshalb vor allem die Information über die gesetzliche Gewährleistung relevant und nicht das separate GARAN-Label.
Und was heißt das jetzt für kleine Onlineshops?
Auch kleine Händler und Handmade-Shops müssen sich mit den neuen Informationspflichten beschäftigen. Und damit kommt wieder eine weitere Aufgabe hinzu. Denn hinter einem kleinen Onlineshop steckt inzwischen deutlich mehr, als Produkte herzustellen, schöne Fotos zu machen und sie online zu stellen. Produktsicherheit, Verpackungsregistrierung, Rechtstexte, Widerrufsrecht und verschiedene Informationspflichten gehören mittlerweile genauso dazu.
Für mich heißt es deshalb wieder: informieren, Shop überprüfen und schauen, was meine Verkaufsplattform automatisch umsetzt und wo ich selbst tätig werden muss. Die verbindlichen Vorlagen und genaueren Informationen findet ihr bei der EU-Kommission.
EU: Informationen zum Gewährleistungslabel und GARAN-Label
Offizielle EU-Durchführungsverordnung 2025/1960
Ich hoffe, ich konnte mit diesem Beitrag ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und euch die Unterschiede zwischen Gewährleistung, Garantie und den neuen Labels etwas verständlicher erklären. Vielleicht hilft euch der Beitrag auch bei der Umsetzung in eurem eigenen Shop weiter. Ich wünsche euch auf jeden Fall viel Erfolg bei der Umsetzung – und uns allen starke Nerven bei all den neuen Vorschriften. 😉
Eure Stephanie